Ruhe ist keine Zufallsgröße.
Effektive Schalldämmung sorgt für Wohlbefinden im Wohnraum und erfüllt gesetzliche Anforderungen am Arbeitsplatz. Ob Trittschall zwischen Wohnungen, Lärm aus Lüftungsanlagen oder Raumakustik in Büros: mit den richtigen Bauteilen und einer sauberen Ausführung lässt sich Schallpegel gezielt reduzieren.
Für Wohngebäude arbeiten wir nach DIN 4109 und bei Bedarf nach VDI 4100 (erhöhter Schallschutz). Für Gewerbe und Industrie sind die BG-Vorgaben maßgeblich.
Leistungsumfang.
02 / LeistungenVon der Trittschalldämmung im Einfamilienhaus bis zur akustischen Planung eines Großraumbüros. Wir decken beide Enden des Spektrums ab.
Trittschalldämmung
Entkopplung des Estrichs vom tragenden Boden für ruhige Wohnräume.
- PE- oder Mineralwolle-Dämmstreifen
- Randdämmstreifen für schwimmende Estriche
- Anschlussfugen ohne Körperschall-Brücken
Wohnungstrennwände
Luftschalldämmung nach DIN 4109 für Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser.
- Mineralwolle in Metallständer-Wänden
- Doppel-Schale mit Dämm-Hohlschicht
- Dichtfugen an Boden- und Deckenanschluss
Raum- und Büroakustik
Deckensegel, Absorber-Paneele und Trennwände für Großraumbüros und Besprechungsräume.
- Berechnung der Nachhallzeit nach DIN 18041
- Akustikpaneele an Decke und Wand
- Abstimmung auf Raumgeometrie und Nutzung
Technische Schallisolierung
Lüftungs-, Klima- und Produktionsanlagen nach BG-Vorgaben.
- Schalldämpfer in Lüftungskanälen
- Körperschall-Entkopplung von Maschinen
- Schallschutzgehäuse und Einhausungen
Einsatzbereiche.
03 / ZielgruppenWohnbau, Gewerbe und Arbeitsplatz.
In Wohngebäuden geht es um Lebensqualität: Schlafzimmer ruhig halten, Wohnungstrennwände dämmen, Trittschall aus der darüberliegenden Wohnung eindämmen. Regelwerk ist die DIN 4109, für höhere Ansprüche die VDI 4100.
In Büro- und Gewerbegebäuden zählt die Raumakustik: Nachhall, Sprachverständlichkeit, Konzentration. Gleichzeitig sind Arbeitsplätze nach BG-Vorgabe vor Lärm zu schützen, wenn der Tagespegel 80 dB(A) überschreitet.
Normen & Vorschriften.
04 / RegelwerkSchallschutz wird nach einem Paket aus Bau- und Arbeitsschutz-Normen ausgeführt. Die wichtigsten im Überblick.
Ablauf eines Schallschutz-Projekts.
05 / ProzessSchallschutz beginnt mit sauberer Zielsetzung. Wir definieren die erwarteten Werte vorab und weisen sie bei Abnahme nach.
Beratung vor Ort
Aufnahme der Situation und der Zielwerte (Wohn- oder Arbeitsbereich).
Konzept & Angebot
Vorschlag mit Bauteil, Material und erwartbarem dB-Wert.
Material & Prüfzeugnisse
Auswahl der Dämmstoffe nach Einbausituation und Brandschutzklasse.
Fachgerechte Montage
Dichte Ausführung, keine Körperschallbrücken, Dichtfugen kontrolliert.
Abnahme & Übergabe
Auf Wunsch akustische Messung vor Ort, Doku für Bauabnahme.
Häufige Fragen.
06 / FAQWas ist der Unterschied zwischen Trittschall und Luftschall?
Luftschall wird durch die Luft übertragen (Gespräche, Musik, TV). Trittschall entsteht durch Körperschall im Bauteil (Schritte, Stuhl-Rücken, fallende Gegenstände). Luftschall dämmt man durch Masse oder mehrschalige Konstruktionen, Trittschall durch Entkopplung von Fußböden mit elastischen Zwischenlagen.
Welche dB-Werte sind für Wohnungstrennwände Pflicht?
DIN 4109 fordert für Trennwände zwischen fremden Wohnungen mindestens 53 dB bewertetes Schalldämmmaß. Für erhöhten Schallschutz nach VDI 4100 sind je nach Schallschutzstufe 56 bis 67 dB erforderlich. Im Altbau gelten oft die damaligen Werte, bei Sanierung ist eine Anpassung sinnvoll.
Wie verbessere ich die Akustik im Großraumbüro?
Durch Kombination: Deckensegel oder Akustikdecken reduzieren die Nachhallzeit. Schallschirme zwischen Arbeitsplätzen dämpfen den Direktschall. Bodenbeläge absorbieren Trittschall. Wir berechnen die nötige absorbierende Fläche nach DIN 18041 und setzen sie räumlich sinnvoll.
Welche Lösung bei Lärm aus Lüftungsanlagen?
Typisch werden Schalldämpfer in Zu- und Abluftkanäle eingebaut, Ventilatoren körperschallentkoppelt und Rohrwände mit schallabsorbierender Innenauskleidung versehen. Wir planen das gemeinsam mit dem TGA-Ingenieur und führen es aus.
Muss ich die BG-Vorgaben einhalten?
Ja, sobald Arbeitsplätze betroffen sind. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung fordert bei Tageslärm über 80 dB(A) Schutzmaßnahmen. Wir messen, planen Abhilfe und führen die Maßnahme aus, damit Sie Ihren Pflichten gegenüber der BG nachkommen.
Ist eine nachträgliche Schalldämmung möglich?
In vielen Fällen ja. Vorsatzschalen vor bestehenden Wänden, abgehängte Akustikdecken oder schwimmende Estriche sind nachrüstbar. Für Trittschall ist der Aufwand höher, weil der Estrich meist mit entfernt werden muss. Im Beratungstermin klären wir, was wirtschaftlich Sinn macht.